Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Schriftlich: Die Jahreszeit, Monika Mittermair, Bahnstraße 145, D-50858 Köln per Fon & Fax: 02234-73943 § 2 Angebot und Vertragsabschluss
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. § 3 Preise
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager (Ort) einschließlich normaler Verpackung. Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt bei Abholung der Ware ab Lager in bar oder per Verrechnungsscheck. § 4. Liefer- und Leistungszeit
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu können insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert diese Behinderung länger als 3 Monate ist der Käufer berechtigt vom Vertrag des nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keinen Schadensansprüche geltend machen. Der Verkäufer kann sich auf dies jedoch nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. 3. Der Verkäufer ist zu Teillieferung und –leistungen jederzeit berechtigt, es denn der Käufer hat kein Interesse. 4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. 5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des im entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. § 5 Gefahrübergang
§ 6 Fälligkeit, Zinsen und Verzugsfolgen
Sollte die Bezahlung mal nicht direkt bei Warenabholung od. –lieferung erfolgen sind u.a. Bedingungen maßgeblich. Bei Zahlung nach Fälligkeit sind Zinsen in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen vom Käufer zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Käufers können höhere Zinsen berechnet werden, wenn unsererseits eine Mehrbelastung durch Inanspruchnahme eines höheren Zinssatzes nachgewiesen wird. Solange sich der Käufer in Zahlungsverzug befindet, sind wir zu weiteren Lieferungen, gleichgültig auf welchen Rechtsstand unsere Lieferpflicht zurückzuführen ist, nicht verpflichtet. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, wird insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so können wir für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlungen zu verlangen. § 7 Mängelrügen
Beim Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Ersatzes hat der Käufer das Recht auf Herabsetzung der Vergütung. Ware, die länger als 10 Tage im Besitz des Käufers ist, kann nicht zurückgenommen werden. Gutschrift kann nur erfolgen, wenn gleichzeitig mit der Rücksendung Rechnungsnummer und –datum für jedes einzelne Paar angegeben wird. Die Rücknahme kann nur im Originalkarton, ohne Beschädigung durch käufereigene Markierungen oder Klebeetiketten, erfolgen. Retouren und Reklamationen sind franco zurückzusenden. Bei berechtigten Reklamationen wird das Porto erstattet. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Rücksendungen bis 2 kg sind als Päckchen zum Versand zu bringen. § 8 Haftungsbeschränkung
§ 9 Eigentumsvorbehalt
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist (Ort) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Köln, Juni 2007
DIE JAHRESZEIT – Grosshandel mit italienischen Schuhen
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